FAQ

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Wie und in welchem Zeitraum sind die Zuzahlungen zu den Verbrauchsmaterialien zu leisten?

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Die Zuzahlung können Sie ganz bequem per Überweisung mittels QR-Code oder per Lastschrift bezahlen.

Ab dem Stichtag 01.08.2025 wird die Zuzahlung berechnet und eingezogen. Bei Lieferungen für mehrere Monate wird die Zuzahlung monatlich ab dem Stichtag berechnet.

 

Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln wie Katheter oder Reservoire beträgt die Zuzahlung 10% der Kosten für jede Packung eines Verbrauchshilfsmittels. Maximal jedoch 10 € Zuzahlung pro Monat für den gesamten Monatsbedarf.

 

Bei Lieferungen für ein Quartal oder länger, beträgt die Zuzahlung maximal 10 € pro Monat. Die Berechnung der Zuzahlung erfolgt grundsätzlich monatlich unabhängig vom Lieferintervall.

 

Sie haben von uns eine Rechnung trotz vorahndener Befreiung erhalten?

 

Wenn Sie trozt vorhandener Befreiung eine Rechnung von uns erhalten haben, bedeutet dies, dass Ihre Befreiung noch nicht bei uns hinterlegt ist. Bitte lassen Sie uns dazu eine Kopie oder einen Scan unter inbox-eningen.va@vitalaire.de zukommen. Bereits geleistete Zuzahlungen werden von der Krankenkasse erstattet.


 

Für weitere Fragen zur Zuzahlungsbefreiung und Antragsstellung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

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