FAQ
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Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, müssen Sie sich an den Kosten für bestimmte Leistungen beteiligen. Dies ist im Sozialgesetzbuch (§ 61 SGB V) geregelt.
Zuzahlungspflichtig sind alle gesetzlich Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr müssen keine Zuzahlungen entrichten.
Für weitere Fragen zur Zuzahlungsbefreiung und Antragsstellung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
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